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Die Anbringung des Nationalitätszeichens am Fahrzeug ist bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, sofern ein sogenanntes Euro-Kfz-Kennzeichen verwendet wird, das den Nationalitätsbuchstaben enthält.
Deutsche Autourlauber, die ein Reiseziel außerhalb der Europäischen Union ansteuern, benötigen für ihr Fahrzeug grundsätzlich weiterhin das große ovale D-Schild. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug schon das neue Euro-Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen hat oder noch ein altes Kennzeichen führt. Einzige Ausnahme ist die Schweiz. Dort genügt das kleine “D” im Euro-Nummernschild.
Aber auch in den EU-Staaten ist das D-Schild noch Pflicht, wenn das Auto oder das Motorrad noch das alte polizeiliche Kennzeichen haben. Urlauber, die mit dem alten Nummernschild und ohne Nationalitätszeichen erwischt werden, müssen mit teils empfindlichen Geldbußen rechnen. So ist beispielsweise in Italien ein Verwarnungsgeld von 60 Euro zu bezahlen, in Österreich kostet das Fahren ohne Nationalitätszeichen bis zu 35 Euro. In Tschechien werden Autofahrer ohne D-Schild mit 15 Euro zur Kasse gebeten.
Von der Vorschrift befreit sind lediglich diejenigen Autoreisenden, deren Kfz bereits ein EU-Nummernschild trägt und die in eines der 15 EU-Mitgliedsländer fahren. Das Eurokennzeichen mit dem integrierten blauen Nationalitätszeichen ersetzt EU-weit das alte Länderkennzeichen (ADAC 24.06.2002)
Charakteristisch für das Euro-Kennzeichen ist das blaue Feld am linken Rand des Kenn-zeichens, auf dem das "D" in weißer Farbe unterhalb des gelben Sternenkranzes als Symbol der EU aufgedruckt ist. Außerdem verfügt das Euro-Kennzeichen über eine neuartige verfälschungssichere Schrift. (bee )
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