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Die Steuer bemisst sich nach dem Hubraum des Motors. Je nachdem wieviel ccm der Motor hat, wird der Roller einer Klasse zugeordnet. Hiernach bemisst sich dann die Steuer bzw. teilweise auch die Versicherung.

 

 

Motorroller bis 50 ccm

 

 

Es fällt keine Steuer für Motorroller bis 50 ccm an. Es ist lediglich ein Versicherungskennzeichen zu erwerben.  Hierdurch wird dann die Haftpflicht abgeschlossen.
 

 

 

Motorroller über 50 bis 125 ccm

 

 

Nach der Gesetzeslage besteht auch für diese Motorroller eine Steuerpflicht. Seit Juli 1998 ist für diese Leichtkrafträder (-roller ) jedoch keine Steuer mehr zu zahlen. Die ursprünglich eingeführte Steuer von 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum wurde durch die Einführung einer Kleinbetragsverordnung ( KBV ) abgeschafft, da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand ( unter 10 Euro ).
 

 

 

Motorroller > 125 ccm

 

 

Hubraum

Steuer

125 ccm

9,20 Euro

150 ccm

11,04 Euro

200 ccm

14,72 Euro

250 ccm

18,40 Euro

400 ccm

29,44 Euro

500 ccm

36,80 Euro

600 ccm

44,16 Euro

650 ccm

47,84 Euro

Zulassungspflichtige Motorroller werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht.  Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.Die Steuer beträgt 1,84 Euro pro angefangene  25 ccm Hubraum.

 

 

Steuer für Motorräder nicht vor 2007

 

 

Die schadstoffabhängige Steuer für Motorräder wird kommen, aber nicht in dem nächsten zwei Jahren, soviel steht  fest. Ebenfalls sicher ist, dass sich die neuen Steuersätze in Deutschland an denen des Autos orientieren werden.Oldtimer erhalten ( ab 30 Jahre ) eigene Steuersätze. Wann die neue Regeln kommen, wo überhaupt die  Grenzwerte liegen und diese gemessen werden, steht allerdings noch nicht fest, da dies auf EU-Ebene entschieden wird. Außerdem können Motorräder zur Zeit steuerlich gar nicht nach Schlüsselnummern im Kfz-Schein  eingeordnet werden, da diese dafür völlig ungeeignet sind. Mit einer Festlegung der Steuersätze rechnet Umwelt – Staatssekretärin Gila Aitmanns nicht vor 2003, in Sachen der endgültige Umsetzung war von 2007 die Rede.
Quelle:Motorrad Treff 2002

 

 

 

 

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