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Die Steuer bemisst sich nach dem Hubraum des Motors. Je nachdem wieviel ccm der Motor hat, wird der Roller einer Klasse zugeordnet. Hiernach bemisst sich dann die Steuer bzw. teilweise auch die Versicherung.
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Motorroller bis 50 ccm
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Es fällt keine Steuer für Motorroller bis 50 ccm an. Es ist lediglich ein Versicherungskennzeichen zu erwerben. Hierdurch wird dann die Haftpflicht abgeschlossen.
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Motorroller über 50 bis 125 ccm
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Nach der Gesetzeslage besteht auch für diese Motorroller eine Steuerpflicht. Seit Juli 1998 ist für diese Leichtkrafträder (-roller ) jedoch keine Steuer mehr zu zahlen. Die ursprünglich eingeführte Steuer von 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum wurde durch die Einführung einer Kleinbetragsverordnung ( KBV ) abgeschafft, da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stand ( unter 10 Euro ).
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Motorroller > 125 ccm
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Hubraum
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Steuer
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125 ccm
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9,20 Euro
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150 ccm
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11,04 Euro
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200 ccm
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14,72 Euro
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250 ccm
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18,40 Euro
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400 ccm
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29,44 Euro
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500 ccm
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36,80 Euro
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600 ccm
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44,16 Euro
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650 ccm
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47,84 Euro
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Zulassungspflichtige Motorroller werden nach geltendem Recht jährlich mit 1,84 EUR je angefangene 25 ccm Hubraum besteuert. Eine Steuerbemessung nach dem Emissionsverhalten - wie für Pkw und für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht - gilt derzeit nicht. Zu entrichten ist die Steuer im Voraus. Bei Zuteilung von Saisonkennzeichen, deren Betriebszeitraum jeweils auf einen nach vollen Monaten bemessenen zusammenhängenden Zeitraum eines jeden Jahres befristet ist, wird die Steuer tageweise berechnet.Die Steuer beträgt 1,84 Euro pro angefangene 25 ccm Hubraum.
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Steuer für Motorräder nicht vor 2007
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Die schadstoffabhängige Steuer für Motorräder wird kommen, aber nicht in dem nächsten zwei Jahren, soviel steht fest. Ebenfalls sicher ist, dass sich die neuen Steuersätze in Deutschland an denen des Autos orientieren werden.Oldtimer erhalten ( ab 30 Jahre ) eigene Steuersätze. Wann die neue Regeln kommen, wo überhaupt die Grenzwerte liegen und diese gemessen werden, steht allerdings noch nicht fest, da dies auf EU-Ebene entschieden wird. Außerdem können Motorräder zur Zeit steuerlich gar nicht nach Schlüsselnummern im Kfz-Schein eingeordnet werden, da diese dafür völlig ungeeignet sind. Mit einer Festlegung der Steuersätze rechnet Umwelt – Staatssekretärin Gila Aitmanns nicht vor 2003, in Sachen der endgültige Umsetzung war von 2007 die Rede. Quelle:Motorrad Treff 2002
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