Nicht immer werden Motorrollerfahrer gegenüber den Autofahrern nur benachteiligt. Es gibt Situationen im Straßenverkehrsrecht, da genießt der Moppedfahrer auch Privilegien.
Am 23.12. fällt dir glühend heiß ein, dass du noch ein Weihnachtsgeschenk für deine Mutter brauchst. Also ab mit dem Roller ins weihnachtliche Getümmel der Großstadt. Ein Rätselbuch soll es sein, deswegen fährst du direkt den Buchhandel in der Innenstadt an. Ein offizieller Parkplatz ist natürlich nicht mehr frei ist. Du stellst deinen Scooter daher auf dem Gehweg direkt vor dem Eingang zur Buchhandlung ab, verstaust den Helm in das Topcase, grüßt freundlich den patroullierenden Polizisten und verschwindest im Laden.
Wenige Minuten später kommst du zurück. Der freundliche Polizist steht neben deinen Roller, und fragt dich, ob du damit zufrieden bist. Erst nachdem du ihm alles erklärt hast, kannst du weiterfahren.
Verwundert fragst du dich hier, ob denn hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Mit dem Roller auf den Gehweg fahren, dort parken und anschließend über den Gehweg wieder auf die Straße. Warum ist der Polizist so freundlich geblieben und wieso gab es kein Knöllchen ?
Die Lösung :
Bei dem Erlaß eines Bußgeld- oder Verwarnungsgeldbescheides verfügt die Polizeibehörde über einen Ermessensspielraum. Dieses Ermessen umfasst unter anderem auch ein sogenannte Entschließungsermessen; der Polizist hat sich daher gefragt: "Soll ich nun einschreiten oder soll ich nicht?"
Im vorliegenden Fall bist du gut davongekommen. Aber auch in all den anderen Fällen, in denen Roller auf dem Gehweg abgestellt werden, werden keine Knöllchen verteilt, jedenfalls nicht in den meisten deutschen Städten.
Jedoch: Auf der Suche nach einer entsprechenden Rechtsnorm oder auch nur nach einer Verwaltungsvorschrift, die das Ermessen der Polizei entsprechend regelt, wird man nirgendwo fündig.
Dennoch : Solange das Zweirad keinen anderen über die Maßen behindert, wird von dem Erschließungsermessen meistens dergestalt Gebrauch gemacht, daß das eigentliche Falschparken hingenommen wird nach dem Motto " Wenn auch noch die Motorroller- und Motorradfahrer die offiziellen Parkplätze der Innenstadt benutzen, ist das Chaos perfekt."
Es gab in der jüngeren Vergangenheit übrigends einmal eine Stadtverwaltung, die dem Übel des Falschparkens nicht hinnehmen wollte. Die Polizisten bekamen die Anweisung, auch die auf Gehweg parkenden Zweiradfahrer zu belangen. Der örtliche Motorradclub rief daraufhin alle Motorradfahrer auf, an einem Samstag in die Innenstadt zu kommen - um dort ordnungsgemäß zu parken. Es waren zwar nur ein paar hundert Zweiräder dem Ruf gefolgt, aber das reichte, um die Stadtoberen zur Rücknahme ihrer Anweisung zu veranlassen. Fortan wurde das "Falschparken" wieder hingenommen.
( Quelle : Mit freundlicher Genehmigung des Autors Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig; Berlin ...; bearbeitet von Motorroller-Info )
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