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Warum Führerschein auf Probe ? Besonders Kraftfahrer, welche gerade die Fahrschulprüfung absolviert haben, sind häufiger und schuldhaft an Verkehrsunfällen beteiligt. Das Unfallrisiko eines Fahranfängers ist wesentlich höher, als bei einem alten Hasen. So werden Verkehrssituationen falsch eingeschätzt oder die Geschwindigkeit zu hoch gewählt. Um auf diese Risikogruppe besser einwirken zu können, wurde die FAP eingeführt. Werden einem Fahranfänger schwerwiegende Fahrfehler zur Last gelegt, so kann unbürokratisch reagiert werden.
Beginn/Ende der Probezeit Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung der Fahrerlaubnis. Die Dauer der Probezeit beträgt 2 Jahre und das Ende ist auf der Fahrerlaubnis vermerkt.
Kategorien Verstöße werden in zwei Kategorien unterteilt. Es sind die A- und B-Verstöße. Werden innerhalb von 2 Jahren ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße festgestellt, so wird von der Behörde ein Nachschulseminar angeordnet. Die Probezeit verlängert sich automatisch um zwei Jahre und entspräche einer Gesamtprobezeit von 4 Jahren.
Abschnitt A, schwere Verstöße / Ordnungswidrigkeiten Bußgeld von 40 Euro und mehr u.a. bei :
- Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- zu geringem Abstand
- falschem Überholen
- Missachten der Vorfahrt
- falschem Verhalten an Bahn-und Fußgängerüberwegen
- falschem Verhalten an Ampelanlagen
- Übefahren eines Stoppschildes
- Gebrauch von Fahrzeugen ohne Zulassung oder allgemeine Betriebserlaubnis
- Fahrerflucht
- fahrlässige Körperverletzung
- fahren mit einem Kfz ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- sowie weitere Delikte
Abschnitt B, leichtere Verstöße Zu dieser Kategorie gehören sämtliche Straftaten im Straßenverkehr lt. Strafgesetzbuch, die nicht unter A aufgeführt sind. Außerdem alle Ordnungswidrigleiten nach StVO und STVZO, für die ein Bußgeld von 40 Euro oder mehr gefordert wird und die nicht bereits unter A erfasst sind.
Was passiert wann? Hat sich ein Fahranfänger eines bußgeldbewerteten Vergehens schuldig gemacht, so geht eine Nachricht von Flensburg (Verkehrszentralregister) an das zuständige Ordnungsamt. Von hier bekommen sie die Aufforderung an einer Nachschulung teilzunehmen, wobei ihnen gleichzeitig der geforderte Ablauf erklärt wird. Innerhalb einer Frist hat sich der betreffende Kraftfahrer an einem Kurs anzumelden, wobei die Möglichkeiten auf einer beiliegenden Liste aufgezeigt werden.Leider zeigt sich immer wieder, daß die Fahrschulen auf den genannten Ablauf, deren Folgen und dessen Bedeutung ungenügend hinweisen. So nehmen es viele junge Menschen auf die leichte Schulter und versäumen, sich gemäß der Aufforderung der Behörden an einem Kurs anzumelden. Die Folge ist der Entzug des Führerscheines. Der Fahranfänger bekommt diesen erst wieder zurück, wenn er den Kurs erfolgreich absolviert hat. Unangenehm für jemand, der auf die Fahrerlaubnis unbedingt angewiesen ist. Am Ende der zusätzlichen und kostenpflichtigen Ausbildung bekommt jeder Teilnehmer eine Bescheinigung der Teilnahme. Dieses Schriftstück ist bei den Behörden vorzulegen.
Hinweis: Widersprüche gegen die Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung.
Maßnahmen :
zur Verdeutlichung siehe tabellarische Übersicht unten. Hinweis : Die Sperre bis zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis beträgt mindestens 3 Monate.
Wo muß ich hin? Nicht jede Fahrschule und nicht jeder Fahrlehrer ist für die Durchführung des Nachschulseminar berechtigt. Nur speziell geschulte Fahrlehrer ist es erlaubt, so ein Lehrgang durchzuführen. Wer diese Berechtigung hat, bekommen sie von ihrer zuständigen Behörde mitgeteilt. Da für einen Nachschullehrgang auch genügend Fahranfänger zusammen gekommen sein müssen, kann es auch vorkommen, daß der Weg zur entsprechenden Fahrschule nicht in ihrer unmittelbaren Nähe liegt.
Was kostet die Sache? Auch der Kursablauf ist genau geregelt, so daß sie die entsprechende Zeit und die anfallenden Kosten einplanen müssen. Ein Kurs untergliedert sich in Einheiten. Es sind für so eine Schulung 5 Einheiten vorgesehen. Mit theoretischen und praktischen Teil müssen sie mit etwa 10 Stunden, verteilt auf mehrere Unterrichtstage, rechnen. Davon entfallen auf den praktischen Teil ca. 30 - 45 Minuten.Der finanzielle Anteil ist territorial sehr unterschiedlich und bewegt sich etwa zwischen 450 und 600 Mark. Billiger werden sie kaum ein Seminar belegen können. Beachten sie bitte, das Geld ist vor Lehrgangsbeginn an die Fahrschule zu zahlen.
Kursablauf Das Ziel des Seminars ist, auf schwere Fehler im Straßenverkehr hinzuweisen und die besondere Bedeutung dem Kursteilnehmer nahe zu bringen. Besonders aggressives Fahrverhalten soll in seiner Form korrigiert werden. Gepaart mit überhöhter Geschwindigkeit und Fehleinschätzung des eigenen fahrerischen Könnens ergibt im Ergebnis ein gefährliches Gemisch. Kursgespräche, Verhaltensanalysen, Informationsvermittlung und eine Einschätzung des Könnens im praktischen Teil umfassen den Lehrgang. Wurde das Seminar komplett absolviert, bekommt jeder Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung ausgehändigt.
Zur Verdeutlichung der Verstöße nach Abschnitt A und B und deren Folgen hier eine tabellarische Übersicht :
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