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Eine Gewähr für die Richtigkeit der Beiträge wird nicht übernommen. Zwischenzeitliche Änderungen sind nicht ausgeschlossen. TS = Tagessatz ( Strafberechnung nach Monatsverdienst ), Stand : Mai 2004
Zu beachten ist, dass in einigen Ländern die Höhe des Bussgeldes von der Situation abhängig sein kann. Bei einem Unfall in der Schweiz reichen aber schon 0,35 Promille. Das Bussgeld ist hier bei einem Unfall mit Alkohol Einkommensabhängig und beträgt in der Regel ein Monatseinkommen und die Fahrerlaubis wird für 5 Monate und mehr entzogen.
Hier ein Auszug Auszug aus der offiziellen Bussgeldliste der Schweiz :
60.- Fr. Nichtbeibehalten des Platzes in einer stehenden Kolonne
60.- Fr. Nichttragen des Schutzhelmes als Fahrer/in od. Mitfahrer/in
60.- Fr. Befahren eines Busstreifens ( Fahrspur des ÖV )
60.- Fr. Rollstopp - Nicht vollständiges Anhalten bei einem Stopsignal
100.- Fr. Nicht beachten eines Vorschrifts - Signals
250.- Fr. Nicht beachten eines Lichtsignals (Ampel)
!!! Achtung in der Schweiz blitzt es schon nach 2 Sekunden auf GELB !!!
TEURE TEMPOÜBERSCHREITUNGEN :
( TARIFE INNERORTS )
Überschreitung :
1 - 5 Km/h 40.- Fr.
6 - 10 Km/h 120.- Fr.
11 - 15 Km/h 250.- Fr.
ab 21 Km/h Entzug des Führerausweises
Die Bussgeldhöhe, die Gebühren und die Administrativmassnahmen werden durch die zuständigen Stellen wie Polizeirichteramt, Statthalteramt, Staatsanwaltschaft festgelegt.
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