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Die neue EU-Abgasgesetzgebung für Motorräder - das Aus für ein Stück Motorradkultur ?
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Nun kommt langsam aber sicher die Kuh vom Eis und sorgt bei der Motorradindustrie für Planungssicherheit. Ende März verständigten sich der Ministerrat und das Europaparlament auf eine einvernehmliche Lösung für die neuen Schadstoffgrenzwerte für Motorräder
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Ab 1. April 2003 wird die Euro-2-Norm gelten, die die Abgasschadstoffe bei Neuzulassungen von Motorrädern um etwa 2/3 zur derzeit gültigen Euro-1-Norm reduzieren soll. Der Prüfzyklus zur Ermittlung des Schadstoffausstoßes bleibt bestehen, soll aber entgegen den heute üblichen Gepflogenheiten der Messmethode nach ECE 40.01 mit einem Kaltstart beginnen.
Die für Motorräder tolerierte Warmlaufphase entfällt. Eine Galgenfrist wird für Enduro- und Trialmaschinen eingeräumt, die die neuen Grenzwerte erst ab einem späteren Zeitpunkt erfüllen müssen. Die Euro-2-Norm ist von einigen Motorradmodellen auch ohne geregelten G-Kat zu erreichen, oft genügt hierbei schon ein Sekundärluftsystem. Unterschritten werden die Grenzwerte heute schon von einigen Modellen von BMW, Honda, Kawasaki und Yamaha.
Die Euro-3-Norm wird ab 1. Januar 2006 gelten, bei der die Reduzierung der Emissionen um ca. 3/4 zur heutigen Euro-1-Norm betragen wird. Zur Ermittlung wird ein abgewandelter PKW-Test-Zyklus zu Grunde gelegt werden. Stadtzyklen bis 50 km/h und für Motorräder mit einem Hubraum, der größer als 150 ccm ist, schließt sich ein Überlandzyklus mit 120 km/h an. Ferner muss die Industrie in großflächigen Feldversuchen den Nachweis erbringen, dass die zum Einsatz kommenden Abgasreinigungssysteme in der Lage sind, mindestens 30.000 Kilometer funktionstüchtig zu sein. Die Euro-3-Norm erfüllen heute schon einige Motorräder, wie zum Beispiel die Yamaha FJR 1300 und die Honda CBR 600 F.
Ganz übel wird es die Fraktion der Zweitakter erwischen: Für sie wird das große Sterben einsetzen, wenn sich die Industrie nicht langsam aber sicher aus den Startlöchern bewegt. Ab 1.April 2003 gelten auch für die Zweitakter die gleichen Grenzwerte wie für die Viertakter. Und die dürften nur die Motoren erfüllen, die über ein aufwändiges Gemischaufbereitungssystem verfügen, wie es heute nur Aprilia anbietet. Der Aprilia SR 50 DITECH Roller verfügt über eine Di-Tech-Einspritzung die von Siemens und Synerject entwickelt wurde. Wollen wir hoffen, dass die Planungs- und Entwicklungsstrategen sich des Themas annehmen, denn sonst wäre es das Aus eines Stücks Motorradkultur. Text: Ulrich Bänsch / motopolis
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Die Abgasnormen für motorisierte Zweiräder
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Neue, meist schärfere Abgasnormen werden zu einem festgelegten Termin zuerst wirksam für neue Modelle, für die die Hersteller erstmals eine Betriebserlaubnis beantragt. Nach einer Frist von ca. einem Jahr müssen alle Motorräder, die erstmals zum Straßenverkehr zugelassen werden, die Anforderungen dieser Norm erfüllen. In der Praxis führt dies dazu, dass die meisten Hersteller frühzeitig vor dem Ablauf von Fristen ihre Modellpalette entsprechend anpassen. In Einzelfällen sind allerdings auch Ausnahmen von diesen Regelungen möglich.
Die EURO II-Norm ist gültig für Motorräder, für die seit dem 1.4.2003 erstmalig eine EG-Betriebserlaubnis beantragt wird; ab 1.7.2004 wird sie gültig für alle Motorräder, die erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen werden. Die EURO II sieht für die vom ADAC geprüften Motorräder (über 150 cm³) folgende Grenzwerte vor: CO: 5,5 g/km, HC: 1,0 g/km, NOx: 0,3 g/km. Prüfzyklus ist ein abgewandelter Zyklus entsprechend ECE 40 (insgesamt 6 Zyklen nach ECE-R 40), Beginn der Probenentnahme nach 390 s. Es gilt die RiLi 97/24/EG Kap. 5 mit Ergänzungen RiLi 2002/51/EG vom 19. Juli 2002.
Die EURO III-Norm wird nach bisheriger Planung ab 2006 wirksam für die Typprüfungen neuer Motorräder. Die Grenzwerte sehen bei Anwendung des EURO III-Fahrzyklus wie folgt aus:
- CO: 2,0 g/km
- HC: 0,3 g/km
- NOx: 0,15 g/km
( Quelle : ADAC, April 2003 )
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Infos zur Abgasuntersuchung für Motorroller
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Hier einige interessante Infos des IFZ ... |
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